Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Liefer-, Garantie- und Geschäftsbedingungen sind verbindlich.

Anforderung an Ihre Hardware

• Computer und Peripherie sowie Netzwerk: gemäss Absprache
• Zugriff auf Internet via Breitband nötig für die Fernwartung

PemoSoft-Programme können als Runtime-Version geliefert werden. In diesem Fall wird Office Professional nicht benötigt. Dies ergibt folgende Einschränkungen:
– Alle Office-Funktionen wie Serienbrief mit Word, Datenauswertung mit Excel usw. Sind ausgeschaltet.
– Aenderungen der Formulare via Fernwartung sind nicht möglich.

Es ist aber auch möglich, Office nur auf einer Station zu installieren, womit dann obige Einschränkungen auf dieser Station aufgehoben sind.

Unsere Software ist auf dem heutigen Stand der Entwicklung, sie wird laufend den neusten Erkenntnissen angepasst und optimiert. Um diesen hohen Stand voll nutzen zu können, ist eine absolut professionelle, 100% Windows kompatible Hardware unentbehrlich.

Garantie:
Durch den täglichen, professionellen Einsatz unserer Software bei vielen Anwendern, können wir Ihnen die einwandfreie Funktion aller PemoLine Programme garantieren. Wir sichern Ihnen auch eine leichte und anwenderfreundliche Bedienung nach dem Microsoft-Standard zu.

Die Garantiezeit beträgt 18 Monate ab Installationsdatum auf Softwarefehler. Die Garantiezeit verlängert sich nach kostenpflichtigen Upgrades automatisch um 6 Monate.

Unsere Garantiebestimmungen gelten nur, wenn die Hardware unseren oben aufgeführten Mindestanforderungen voll entspricht.

Die Garantie erlischt sofort und unwiderruflich, wenn Eingriffe durch den Anwender oder Drittpersonen an unserer Software inkl. Dateien, Strukturen, Berichten, Formularen usw. vorgenommen werden.

Die Garantie tritt, bis zur Wiederherstellung, ausser Kraft, beim Einsatz ungeeigneter Hardwarekomponenten, unsachgemässem Anschliessen von Peripheriegeräten, sowie bei der Installation von Software, die nicht ausdrücklich für Windows geeignet ist. Dadurch verursachte Umtriebe werden Ihnen voll in Rechnung gestellt.

Softwareinstallation und Softwarewartung: 
Unsere Software PemoLine darf nur durch unser Personal installiert und gewartet werden.

Die Garantie beinhalten die kostenlose Behebung von Softwarefehler über die Fernwartung, sofort oder spätestens innert 3 Tagen. Ist keine Fernwartung installiert, werden Ihnen die Wegkosten in jedem Fall in Rechnung gestellt.

Die Garantie kann nur gewährleistet werden, wenn unsere Software auf Computern installiert ist, die unseren oben aufgeführten Anforderungen und dem Abschnitt Verbindlicher Hinweis / Hardwarekonfiguration und Fremdsoftware / Hardwarekonfiguration und Fremdsoftware zu 100% entsprechen.

Für Folgeschäden, verursacht durch Softwarefehler oder Systemabstürze wird unsererseits jede Haftung abgelehnt. Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass eine tägliche Datensicherung dringend zu empfehlen ist. Mit der täglichen Datensicherung können Ihnen bei einem eventuellen Systemabsturz höchsten die Daten des laufenden Tages verloren gehen und somit Folgeschäden praktisch ausgeschlossen werden.

Verwenden Sie für die tägliche Datensicherung nie den Datenträger des Vortages. Bewahren Sie die Datenträger in einem feuerfesten Tresor auf.

Allgemeines:
Lieferung: innert 10 Arbeitstagen nach Bestellung, Bereitstellung der konfigurierten
Hardware und vorliegen aller gewünschten Berichtsentwürfe (Rechnungen etc.) oder nach Vereinbarung.

Installation:
Die Installation der Software erfolgt auf Ihrem Computersystem in Ihrem Hause. Jeder
Eingesetzte Computer muss obgenannten Minimalanforderungen erfüllen. In einem Netzwerk
müssen zudem folgende Bedingungen erfüllt sein:
– Der Hauptcomputer (Server) muss ein Verzeichnis PSWIN2000 aufweisen.
– Auf dieses Verzeichnis müssen alle Arbeitsstationen Lese-und Schreibzugriff haben.
– Alle für das Programm eingesetzten Drucker müssen installiert und freigegeben sein.

Siehe auch Verbindlicher Hinweis/Hardwarekonfiguration und Fremdsoftware.

Mehraufwand druch unsachgemässe Installation der Hardware wird in jedem Fall zusätzlich
verrechnet.

Verbindlicher Hinweis / Hardwarekonfiguration und Fremdsoftware
Werden nicht Windows-konforme Hardwarekomponenten oder Peripheriegeräten verwendet oder nicht Windows-konforme Eingriffe oder Installationen vorgenommen, können Programmstörungen auftreten. Dies jedoch nur, wenn die Änderungen nicht nach den Empfehlungen von Microsoft (für Windows) durchgeführt werden.

Der Anwender unserer Software hat daher, in seinem eigenen Interesse, stets auf folgende Punkte genau zu achten:
Vor und nach der Installation müssen immer alle Hardwarekomponenten vom Windows automatisch und fehlerfrei installiert sein, ohne Fehlermeldung : (Ausrufezeichen in gelbem Dreieck, siehe >Einstellungen > Systemsteuerung > System > Geräte-Manager) .

Müssen wir vor der Installation feststellen, dass diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Installation nicht termingerecht durchgeführt werden. Für die uns dadurch entstehenden Umtriebe (evtl. Freihaltung des Wochenendtermins ), müssen wir Ihnen eine entsprechende Umtriebs-Pauschale in Rechnung stellen. Die Zahlung solcher Aufwendungen ist ungeachtet der vereinbarten Zahlungskonditionen sofort in Bar fällig.

Werden wir nach der Installation zur Behebung von Softwarefehlern oder Systemabstürze angefordert und müssen dabei feststellen, dass Hardwarekomponenten, Peripheriegeräte oder Windows ungeeignete Software installiert wurde, erlischt unsere Softwaregarantie bis zur Wiederherstellung und unsere entsprechenden Aufwendungen werden Ihnen voll in Rechnung gestellt. WIR-Anteile sind dabei ausdrücklich ausgeschlossen.

Wir bitten Sie, diesen verbindlichen Hinweis / Hardwarekonfiguration und Fremdsoftware, Ihren Hard- und Softwarelieferanten vorzulegen oder für die Einhaltung dieser Bedingungen selbst besorgt zu sein.

Inbetriebnahme:
Die Inbetriebnahme erfolgt durch uns an Ihrem Domizil, inkl. der unmittelbar darauf folgenden Schulung. Es wird ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt, auf dem noch offene Punkte und allfällige Mängel inkl. deren Behebung festgehalten werden. Mängel und offene Punkte entbinden den Lizenznehmer nicht von den obigen Zahlungsbedingungen.

Schulung:
Die im Offertpreis inbegriffene Schulung ist gemäss Offerte. In der Regel wird diese Schulung in Tranchen à je 4 Std. durchgeführt

Vorkenntnisse:

Software

Grundsätzlich sind zur Bedienung unserer Software keine Computerkenntnisse erforderlich.

Das Bedienen einer Computertastatur setzen wir jedoch als Grundbedingung voraus.

Unsere seriöse Schulung umfasst alle Bedienungselemente unserer Software.

Anwenderkenntnisse über Windows sind lediglich erforderlich, wenn Sie mit anderen Programmen wie MS-Office, Telebanking usw. arbeiten möchten. Diese Kenntnisse können Sie bei verschiedenen Lerninstituten, Schulen oder dem Softwarelieferanten erlangen. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen im Rahmen unserer Honorarpreise selbstverständlich auch Einzel- oder Gruppenunterricht oder schulen Sie ganz gezielt auf einzelne Funktionen/Abläufe von Fremdprogrammen.

Hardware

Bedienungskenntnisse über Ihre Computer, Ihre Peripheriegeräte, wie Drucker, Modem, Streamer (inkl. Software) usw. muss Ihnen Ihr Hardwarelieferant vermitteln.

Softwarelizenz
Nutzungsrechte zeitlich nicht limitiert

Die zeitlich nicht limitierte Nutzungslizenz geht erst bei der vollen Bezahlung unserer Rechnung auf Sie über und berechtigt Sie, mit unsere Software auf einem Computer zu arbeiten. Die Einplatzversion darf nur auf einem Computer installiert sein, bei Filial- oder Netzwerklösungen gilt ein separater Lizenzvertrag. Allfällige Verstösse, insbesondere das Kopieren der Software auf einen zweiten oder mehrere Computer, wird, erhalten wir davon Kenntnis, je zum vollen Lizenzpreis (Einplatzversion) + Fr. 500.00 Umtriebsentschädigung, nachverrechnet.

Die Software bleibt immer unser Eigentum (© by PemoSoft) und darf nicht an Drittpersonen oder andere Firmen, auch nicht als Kopie, leihweise oder zu Versuchszwecken, abgegeben werden. Verletzungen der Lizenzbestimmungen werden juristisch verfolgt und zusätzlich je zum vollen Lizenzpreis (Einzelplatzversion) + entstandene Umtreibe, nachverrechnet.

Updates (mit Fernwartung immer kostenlos, sonst Fahrweg kostenpflichtig) und Upgrades (s. unten) sind nach unseren Angaben ausführen zu lassen. Dies ist vorwiegend zu Ihrem Nutzen, da wir laufend unsere Software optimieren und auch versteckte Mängel beheben.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen, sind wir berechtigt, Ihnen nach einer angemessener schriftlich mitgeteilter Frist zur Begleichung der Forderungen, die Nutzungslizenz zu entziehen und die PemoLine Software auf Ihrem Computer zu löschen. Die eingegebenen Daten können dabei verloren gehen, sofern Sie dafür nicht Vorsorge getroffen haben.

Bei einer Firmenübergabe an Drittpersonen, einer Firmenauflösung inklusive Konkurs, erlischt das Nutzungsrecht und wir sind berechtigt, jederzeit die Software auf Ihrem Computer zu löschen. Alle von Ihnen erfassten Daten bleiben hingegen in unverschlüsselter Form Ihr Eigentum.

Upgrade, Softwareanpassungen
Grössere Softwareanpassungen werden als Upgrade bezeichnet und in der Regel nur bei Anpassungen an Gesetzesänderungen (z.B. Umstellung von WuSt auf MWST) oder bei Anpassungen, die durch Versicherungsträger u.ä. vorgegeben werden, vorgenommen.

Eine Softwareanpassung im grösseren Umfang durch uns wird kaum stattfinden. Upgrades können jedoch durch die Weiterentwicklung oder neue Versionen der Microsoft-Produkte (Windows und Access) notwendig werden.

Solche Upgrades sind kostenpflichtig und damit wir Sie weiter voll unterstützen können, zwingend.

Standardsoftware – Softwareanpassung an Kundenwünsche:
Unsere Software wurde mit Praktikern aus den jeweiligen Branchen entwickelt und sind durch den täglichen Einsatz bei vielen Kunden bereits bewährt.

Wir sind für Anregungen aus unserem grossen Kundenkreis jedoch sehr dankbar. Solche Wünsche fliessen auch oft in die Standardsoftware ein. Damit alle Kunden von der Weiterentwicklung profitieren können, werden solche Wünsche in unseren Updates und Upgrades integriert .

Es ist jedoch aus verschiedenen technischen- , administrativen- und vor allem aus Kostengründen nicht möglich, allen Kunden alle Wünsche individuell zu erfüllen.

Nach Absprache, einer gründlichen Abklärung und Analyse, Klärung der Kostenübernahme für die Anpassung, Entwicklung und Verwaltung, können wir in Einzelfällen Anpassungen vornehmen oder spezielle Programme entwickeln.

Handbücher:
Für unsere Branchenlösungen benötigen Sie keine Handbücher, da die Bedienung bildschirmgeführt und für die jeweiligen Branchenanwender leichtverständlich und logisch aufgebaut sind.

Zudem entspricht die Bedienung (Maus und/oder Tastatur) den allgemeinen Microsoft/Windows Normen und kann über deren Hilfemenü (?) abgefragt oder im entsprechenden Handbuch nachgelesen werden.

Hilfe – Unterstützung – Beratung
Für alle Leistungen die über die oben aufgeführte

• Softwareinstallation
• Computerkonfiguration
• Schulung
• einmalige Anpassung der Berichte

hinausgehen, wird der volle Aufwand inkl. Wegkosten in Rechnung gestellt. Ist eine Fernwartung installiert, entfallen die Wegkosten.

Telefonischen Auskünfte und die Fernwartung werden wie folgt in Rechnung gestellt, excl. MWST:

Grundtarif pro Anruf Fr. 45.–
Pro Minute oder Teile davon Fr. 2.50

Rüti, im Oktober 2017

Gerichtsstand ist CH-8630 Rüti

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Wir kontaktieren sie so bald als möglich

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